Liefervertrag (Supply Agreement)
Die vertragliche Vereinbarung zwischen Abnehmer und Auftragnehmer mit Festlegung von Leistungspflichten.
Begriffsdefinition
Der Liefervertrag regelt die Rechte und Pflichten bei gewerblichen Importvorhaben. Er definiert Spezifikationsvorgaben, Zahlungsabläufe, Annahmebedingungen im Sammellager und Eskalationspfade bei Abweichungen rechtssicher.
Anwendungsbeispiel
«Der unterzeichnete Liefervertrag bildete die rechtliche Grundlage für regelmäßige Chargenbezüge.»
Unsere Leistung
Wir schließen Lieferverträge mit Unternehmen und Gewerbetreibenden und fakturieren transparent.
Verwandte Seiten
Weitere Begriffe dieser Kategorie
Handelsrechnung (Commercial Invoice)
Das kaufmännische Abrechnungsdokument mit detaillierter Aufstellung von Artikelbezeichnungen, Mengen und Preisen.
Packliste (Packing List)
Versanddokument mit genauer Ausweisung von Kolli-Anzahl, Brutto-/Nettogewichten und Kartonmaßen.
Versandmarkierung (Shipping Marks)
Das Anbringen von Kundencodes, Kartonnummern, Bruttogewichten und Handhabungshinweisen auf Umverpackungen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Frachtberechnung?
Ihr persönlicher Kundenbetreuer prüft die Lieferantenkonditionen und berechnet die Fracht nach Dichte.
